Vertragsrecht

Selbst kurze Werbebotschaft in E-Mails führt zu Unterlassungsansprüchen

Heutzutage pflegen Unternehmen ihre geschäftlichen Beziehungen überwiegend mittels E-Mail-Verkehr. Häufig werden dabei die E-Mail Footer für Werbekampagnen genutzt. Doch aufgepasst: Nach der Rechtsprechung ist für jede werbende Aussage die vorherige Zustimmung des Empfängers erforderlich. Anderenfalls kann der Empfänger für Sie kostenpflichtig auf Unterlassung klagen. Zuletzt mussten die Zivilgerichte über zwei E-Mails entscheiden, denen im Footer […]

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Messrecht Teil 2: Kein Widerrufsrecht des Verbrauchers auf Verkaufsmessen

Im zweiten Teil der Reihe Messerecht geht es darum, ob Sie einem Verbraucher ein Widerrufsrecht für abgeschlossene Geschäfte gewähren müssen. Das Widerrufsrecht gibt einem Verbraucher -wie allseits bekannt- in bestimmten Sonderfällen die Möglichkeit, sich innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zu lösen. Ein Vertrag kann beispielsweise immer dann widerrufen werden, wenn der Vertragsschluss

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Kein Vergütungsanspruch bei Schwarzarbeit

Der Fall: Ein Bauunternehmer führte für einen Bauherrn Elektroinstallationsarbeiten aus. Als Vergütung wurden 13.800,00 € vereinbart.Gleichwohl sollten weitere 5.000,00 € schwarz gezahlt werden. Dieses Schwarzgeld zahlte der Bauherr allerdings nicht aus. Die Klage: Der Unternehmer nahm den Bauherrn auf Zahlung der 5.000 € in Anspruch. Das Urteil: Der BGH hat in seinem Urteil zwei Dinge

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SEO – Ab jetzt ein Werkvertrag

Es kam, wie es kommen musste, die Rechtssprechung der Gerichte im Bezug auf SEO-Marketing ist gekippt. Das Landgericht Amberg (14 O 117/12) hat nunmehr entschieden, dass SEO-Verträge Werkverträge i. S. d. § 631 BGB sind. Nach meinen Beobachtungen der neueren Entscheidungen eine Reglung, die sich dauerhaft durchsetzen dürfte. Dabei hat diese Entscheidung erhebliche Konsequenzen für

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Werkvertragsrecht – Winterdienst ist ein Werkvertrag ohne Abnahmeerfordernis!

Der Fall: Die Klägerin versah für den Grundstückseigentümer den Winterdienst auf seinem Grundstück und auf der Straße davor. Der Beklagte hielt ein Teil des Geldes zurück, da er „Schlechtleistung“ geltend machte. Die Klägerin war der Meinung, der Winterdienst sei eine Dienstleistung, insofern eine Minderung der Vergütung nicht zulässig wäre. Die Klage: Die Klägerin verlangt Zahlung

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