Kein Vergütungsanspruch bei Schwarzarbeit
Der Fall: Ein Bauunternehmer führte für einen Bauherrn Elektroinstallationsarbeiten aus. Als Vergütung wurden 13.800,00 € vereinbart.Gleichwohl sollten weitere 5.000,00 € schwarz gezahlt werden. Dieses Schwarzgeld zahlte der Bauherr allerdings nicht aus. Die Klage: Der Unternehmer nahm den Bauherrn auf Zahlung der 5.000 € in Anspruch. Das Urteil: Der BGH hat in seinem Urteil zwei Dinge […]
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