Rechtsanwalt Becker: Keine Zwangsweise Behandlung von psychisch Kranken mehr möglich!

Der Fall: Im vorliegenden Fall, ging es um die Behandlung von 2 psychisch kranken Menschen. Beide Erkrankten standen wegen ihrer psychischen Störungen bereits unter Betreuung, da sie nicht mehr geschäftsfähig waren. Beide hätten dringend Medikamente benötigt, lehnte diese Medikamente aber krankheitsbedingt ab.