Klauseln

Überraschende Entgeltklauseln für Internet – Branchenverzeichnisse unwirksam.

Der Fall: Die Klägerin unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Der Antrag auf Eintragung hebt die Faxnummer und die Leistungen besonders hervor. Am Rande ist in einem Fließtext folgender Satz versteckt: “…Vertragslaufzeit zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro netto pro Jahr….”. Der Geschäftsführer der Beklagten übersah die Klausel und lies sein Unternehmen eintragen.

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