Beweislastumkehr und Durchgriffshaftung bei Gewährleistung
Grundsätzlich gilt im Zivilprozess, dass jede Partei in einem Rechtsstreit die von ihren behaupteten Tatsachen beweisen muss. Dies gilt grundlegend auch bei der Behauptung eines Mangels im Rahmen der kaufrechtlichen Gewährleistung. Wenn ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer eine Sache kauft, so muss der kaufende Unternehmer beweisen, dass die Sache bereits ab Übergabe an ein […]
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