Aufpassen bei Google Fonts!

Unserer Kanzlei liegt ein Fall zur Bearbeitung vor, der auf eine neue Welle von missbräuchlichen Rechtsausübungen bezüglich der DSGVO und Google Fonts schließen lässt.

Nutzt man Google Fonts mit standardisierten Einstellungen, erfolgt ein Tracking der IP des Besuchers und eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten auf Server in die USA. Das stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.

„Findige“ Verbraucher haben das nun als neue Verdienstmöglichkeit für sich entdeckt. Sie besuchen die Websites, prüfen, ob Google Fonts hier mit den entsprechenden Einstellungen läuft und versenden dann ein Aufforderungsschreiben mit einer Schadensersatzforderung i. H. v. 100,00 €. Dabei beziehen sie sich auf ein Urteil des LG München vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20. In diesem Verfahren wurden dem „Geschädigten“ eben jene 100,00 € Schadensersatz zugesprochen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Masche kein Einzelfall bleiben wird.

Wie schütze ich mich vor dieser “Abmahnung”? Hosten Sie Google Fonts einfach auf ihrem eigenen Server. Dadurch unterbinden Sie die illegale Weitergabe der IP-Adresse der Besucher.