Änderung Widerrufsrecht zum 28.05.2022

Am 28.05.2022 ändert sich das Widerrufsrecht für Verbraucher. Es wird nun bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen zwischen zwei verschiedenen Arten von Verträgen unterschieden: Verträge, bei denen Verbraucher Geldzahlungen leisten, und Verträge, bei denen mit personenbezogenen Daten gezahlt wird. Die Änderungen sind in § 356 IV und V BGB normiert.

Bei Verträgen mit Verbrauchern, bei denen mit personenbezogenen Daten bezahlt wird, erlischt das Widerrufsrecht in folgenden Fällen:

  • Nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, oder
  • wenn ein Unternehmer schon mit der Vertragserfüllung bei digitalen Inhalten begonnen hat.

Bei mit Geld bezahlten digitalen Inhalten, erlischt das Widerrufsrecht, wenn:

  • der Verbraucher seine Zustimmung erteilt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung bereits vor dem Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  • wenn der Verbraucher bestätigt, dass das Widerrufsrecht bereits mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt, und
  • wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung über das Erlöschen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail, Papier oder Computerfestplatten) zur Verfügung gestellt hat.

Bei Dienstleistungen, die mit Geld bezahlt wurden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn:

  • der Verbraucher seine Zustimmung erteilt hat, dass mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen wird
  • die Belehrung hierüber durch den Unternehmer auf einem dauerhaften Datenträger an den Verbraucher übermittelt wurde und
  • wenn der Verbraucher daraufhin seine Kenntnis bestätigt, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt.

Auch die Dokumente zum Widerrufsrecht bedürfen einer Überarbeitung.

So muss nun die Telefaxnummer aus der Widerrufsbelehrung und dem Widerrufsformular entfernt werden. Gleichzeitig ist zwingend vorgeschrieben, dass in beiden Dokumenten eine Telefonnummer des Unternehmers enthalten sein muss.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Dokumente und Formulare den neuen Anforderungen entsprechen und rechtssicher formuliert sind? Dann kommen Sie gern auf uns zu, wir helfen Ihnen gern.