Arbeitgeber aufgepasst! Bundesarbeitsgericht sieht Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben.

Mit Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21 wurde in Erfurt nun höchstrichterlich entschieden, dass nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Pflicht zur kompletten (elektronischen) Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber besteht. Bis jetzt ging die Rechtsprechung nur von einer Pflicht für Überstunden und Wochenendarbeit aus. Dies neue Sichtweise leitet das Bundesarbeitsgericht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG […]

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