Was ist dran an der alten Volksweisheit: „Ob du Schuld bist oder nicht, den Schaden hast du trotzdem“? Wer trägt was, wenn es doch einmal scheppert?
Es ist ein trüber und nasser Herbsttag in Leipzig. Günther G fährt mit lauter Musik und 55 km/h innerorts auf der Hauptstraße, denn bei solchem Wetter ist selten etwas los, auf seinem Weg zur Arbeit. Plötzlich taucht aus einer Nebenstraße ein Auto auf, nimmt ihm die Vorfahrt und rammt seinen Wagen. Für die Polizei ein klarer Fall: der Fahrer des anderen Autos bekommt das Bußgeld auferlegt. Warum streiten sich nun die Versicherungen trotzdem?
Grundsätzlich gilt auch bei Schadensersatzforderungen im Verkehrsrecht das Verursacherprinzip: Wer den Fehler macht, muss die Kosten tragen. Machen beide etwas falsch, wird geteilt. So weit so einfach, wäre da nicht noch die Sache mit der Betriebsgefahr. Aber was genau ist das?
Deutsche Gerichte gehen davon aus, dass jedes Vehikel und dessen Fahrer ein unterschiedliches Grundrisiko im Verkehr setzen. Man ist also erstmal aus Prinzip zum Teil Schuld. Bei PKW beträgt die Quote 25-30 %. Bei Fahrrädern ohne Motor hingegen 0 %. Bei Lastwagen sogar 40-50 %.
Diese „Prinzipschuld“ abzuwenden ist grundsätzlich möglich. Dafür prüft das Gericht, wie sich ein verantwortungsvoller und umsichtiger Autofahrer verhalten hätte und ob der Unfall für diesen zu verhindern gewesen wäre. Danach wird mit dem Verhalten des Fahrers abgeglichen und bei gleichem Verhalten die Betriebsgefahr hinweggedacht.
Für unseren Fall heißt das nun: Es war nass, es war trübe. Ein umsichtiger Fahrer hätte die Geschwindigkeit wohl herabgesetzt und wäre ohne Musik besonders konzentriert gefahren. In diesem Fall hätte eine gute Chance bestanden, den Unfall zu verhindern. Das heißt, Günther G wird auf ca. 30% der Kosten sitzen bleiben.
Sie sehen also, es ist nicht so einfach in Deutschland mit dem Schadensersatz beim Unfall. Deshalb mein Rat an Sie: Sollte es einmal zu einem Unfall kommen, holen Sie auf jeden Fall die Polizei. Halten Sie die Beamten unbedingt dazu an, Fotos zu machen und den Unfall ausführlich aufzunehmen. Das erleichtert später die Beweisführung ungemein. Als nächstes rufen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens an und übergeben Sie ihm die Sache von Anfang an. Ihr Anwalt hat so eine optimale Startposition, um Ihr gutes Recht durchzusetzen und Sie vor unnötigen Zahlungen zu bewahren.