Woran erkenne ich, ob meine AGB abmahngefährdet sind?

90% aller gewerblichen Abmahnungen in Deutschland passieren, weil Unternehmer Fehler in ihren AGB haben oder ihrer Impressumspflicht nicht vollumfänglich nachkommen. Es werden ein paar Euro gespart, um dann bei einer Abmahnung bis 25% des Jahresbruttoumsatzes zu verlieren. Oft trifft es gerade die kleineren Gewerbetreibenden, diese sind nämlich nicht besonders unauffällig, so wie sie immer denken, sondern die bevorzugten Opfer. Der Grund ist simpel, ihnen fehlt meist das Kapital um einen längeren Rechtsstreit durchzuhalten. Das ist wie in einer Herde Antilopen, die Schwächsten werden von den Löwen geschlagen.

Doch woran erkenne ich, ob meine AGB abmahngefährdet sind?

Grundsätzlich müssen AGB von einem kompetenten Rechtsanwalt jährlich geprüft werden. Das kann auch dieser Test nicht ersetzen.

Aber an ein paar „Standardfehlern“ erkennen auch Sie schon, ob bei Ihren AGB Handlungsbedarf besteht:

1. Ihre AGB sind mehr als 3 Seiten lang. Dann ist das Risiko hoch, dass Ihr Anwalt einfach den Gesetzestext abgeschrieben hat. AGB regeln aber gerade vom Gesetz abweichende Regelungen. Hat Ihr Anwalt das verkannt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Rest nicht in Ordnung. Zumindest sorgen abgeschriebene Gesetzestexte aber auf jeden Fall für eine rapide Verkürzung der Haltbarkeit ihrer AGB, da sich die Gesetze laufend ändern.

2. Ihre AGB enthalten am Ende eine salvatorische Klausel wie z.B. „Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen trotzdem wirksam“. Hiermit hat Ihr Anwalt überzeugend demonstriert, dass er sein grundlegendes Handwerkszeug nicht versteht. Im deutschen Recht werden gegenseitige Verträge unwirksam, wenn eine Klausel unwirksam wird. Deshalb hat man die salvatorische Klausel erfunden. AGB sind aber dem Gesetz nach grundsätzlich auch weiter wirksam, wenn eine Klausel hinfällig ist. Eine salvatorische Klausel hat also in AGB nichts zu suchen.

3. Sie liefern an Verbraucher und haben eine Gerichtsstandvereinbarung in den AGB, die Verbraucher nicht ausschließt. Das ist gesetzlich verboten.

4. Ihre AGB enthalten eine Klausel wie: Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel zu. Auch das ist gesetzlich verboten.

5. Ihre Gewährleistungsfrist wird bei neuen Waren verkürzt. Oder Sie schließen Gewährleistung (z.B. bei B-Ware) gleich ganz aus. Wiederum nicht erlaubt.

6. Sie beliefern Verbraucher und verwenden eine Klausel wie: Der Versand der Ware erfolgt auf Risiko des Käufers. Hiermit verstoßen Sie gegen geltendes Recht.

7. Sie beliefern Verbraucher und ihre AGB enthalten eine Klausel wie: „Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen. Das ist eine unerlaubte Einschränkung Ihrer Gewährleistungspflicht.

8. Die Klausel: „Im Falle des Widerrufs hat der Verbraucher die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen.” ist ebenfalls unwirksam.

9. Sie schließen den Verkauf an- bzw. Vertragsschluss mit Verbrauchern in den AGB aus, belehren aber nicht gleichzeitig auf jeder einzelnen Seite Ihres Webauftrittes deutlich, dass Sie nicht an Verbraucher liefern.

10. Dem Kunden wird auferlegt, dass er im Falle eines Widerrufes nur in Originalverpackung zurücksenden darf. Auch das ist nicht erlaubt.

11. Ihre AGB gewähren nur eine Gutschrift im Falle eines Widerrufes. Eine Geldauszahlung schließen Sie aus. Auf keinen Fall eine gute Idee.

12. Sie beschränken die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

13. Ihre AGB wurden seit mehr als einem Jahr nicht mehr überprüft.

Konnten Sie einen dieser 13 Punkte mit „ja“ beantworten, rate ich Ihnen dringend Ihre AGB von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Ansonsten wird Sie früher oder später eine Abmahnung treffen. Die Kosten für ein paar ordentliche AGB sind minimal im Vergleich zu den Konsequenzen einer Abmahnung. Außerdem zeigen Sie Ihren Geschäftspartnern, dass Sie offen und fair handeln, was Ihren Umsätzen nur gut tun kann.

Sollten Sie noch keinen Anwalt haben, unterbreite ich Ihnen gern ein entsprechendes Angebot, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.