Rechtsanwalt Becker: AGB und Belehrungen – eine höchst verderbliche Ware…

Fast jeder Unternehmer hat sie, die AGB. Fast jeder Unternehmer hat einmal von Pflichten gehört, seine Kunden über irgendetwas auf der Website bzw. bei Angeboten zu informieren.Spreche ich neue Mandanten darauf an, höre ich als ersten Satz immer: Ja selbstredend haben wir AGB, wir waren damals bei einem Topanwalt und da sind wir gut abgesichert. Auf die Frage, wann das genau war, hört man dann jede mögliche Zeitspanne. Der absolute Spitzenreiter war ein Mandant, der das Alter seiner AGB mit 23 Jahren beziffert hat.

Betrachten wir einmal die Sachlage. AGB sind Bedingungen für eine Vielzahl von Geschäften, die eine abweichende Regelung zur gesetzlichen Lage bestimmen sollen. Meist will sich der Geschäftsmann damit besser stellen und einen Vorteil schaffen. Solche abweichend formulierte Bedingungen machen also wie lange Sinn? Richtig, solange das Gesetz noch so ist und man dieses abändern darf. Heißt mit jeder Aktualisierung des Rechtes, sei es durch Gesetze oder Rechtsprechung, laufe ich Gefahr, dass meine AGB nicht mehr gültig sind. Verstärkt gefährdet sind AGB (übrigens auch Verträge) in denen ganze Gesetzestexte einfach abgeschrieben wurden. Die AGB mögen damit runder und verständlicher wirken aber veralten auch dementsprechend viel schneller. Und rein rechtlich gesehen brauche ich sowieso nichts regeln, was im Gesetz schon genau so geregelt ist, weshalb ich immer davon abrate.

So ähnlich ist es auch bei Belehrungen und Informationspflichten. Es macht wenig Sinn eine Belehrung z.B. nach dem Staatsvertrag über Mediendienste auf einer Website durchzuführen, wenn dieser schon seit 2007 nicht mehr existiert.

Also AGB und Belehrungen funktionieren im Prinzip wie ein Antivirenprogramm, nur solange zuverlässig, wie sie regelmäßig aktualisiert werden. Verpasse ich hier etwas, sind im besten Fall einzelne Abschnitte unwirksam. Viel wahrscheinlicher ist aber eine Abmahnung seitens der Konkurrenz. Gerade jetzt wo das Hin und Her über die Widerrufsbelehrung vom Tisch ist, geraten AGB und sonstige Belehrungen wieder verstärkt in den Fokus der Abmahner.

Mein Tip für Sie, lassen Sie ihre AGB und Belehrungen einmal im Jahr von einem spezialisierten Anwalt durchsehen und überprüfen.