Achtung – die ODR-VO erlangt Rechtskraft in Deutschland

Für alle Diejenigen unter Ihnen, die auf die eine oder andere Weise Online ihre Dienste anbieten oder etwas verkaufen, ist die ODR-VO Richtlinie beachtlich.

Bild zum Text von Rechtsanwalt Becker LeipzigDie europäische Union hat vor 3 Jahren o. a. Richtlinie erlassen, in der Verbrauchern eine weitere Möglichkeit zur „Streitbeilegung“ ermöglicht wird. Über den Sinn der ganzen Sache kann man sicher nicht streiten. Das Ganze wird nur umständlicher und teurer.

Der deutsche Gesetzgeber plant die Umsetzung erst im Jahr 2017. Das Gesetz geht gerade durch den Bundesrat. Leider hat die Richtlinie inzwischen (aufgrund der Untätigkeit der Bundesregierung) aber bereits rechtsverbindlichen Charakter. Die EU hat zwar Ihre Schlichtungszentrale noch gar nicht in Betrieb (Start wahrscheinlich am 15.02.2016) und in Deutschland wird es vor 2017 wohl keine Schlichtungsstellen geben, aber das interessiert potenzielle Abmahner sicher herzlich wenig.

Wir empfehlen daher bis zum Inkrafttreten des deutschen Gesetzes folgenden Text gut sichtbar und weit oben in Ihr Impressum mit aufzunehmen:

 
Verbraucherhinweis:

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 
Sollten Sie Hilfe bei der Absicherung Ihrer Website oder Ihres Onlineshops benötigen, stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!