Der Übersetzer und die Agentur im Ausland

In den letzten Monaten hatte ich mehrfach Übersetzer, die Probleme bei Geschäftsabwicklungen mit ausländischen Agenturen hatten. Gerade in Frankreich und in den Beneluxstaaten treten nun gehäuft Geschäftsbedingungen seitens der Agentur auf, die den Übersetzer dazu veranlassen sollten, zweimal hinzuschauen. Dass man die gängigen Listen der „Schwarzen Schafe“ abgleicht, weiß inzwischen jeder. Zusätzlich sollte man aber unbedingt folgende Punkte beachten:

1. Ausländisches Recht

Oft wird nun ausländisches Recht in den AGB oder den Verträgen selbst vereinbart. Klingt auf den ersten Blick nicht schlimm, sorgt aber dafür, dass Euch der DVÜD keine Rechtsberatung mehr anbieten kann und dass dies auch bei keinem anderen deutschen Anwalt möglich ist. Forderungseintreibung und Gewährleistungsrecht werden somit zum absoluten Blindflug.

2. Gerichtsstandvereinbarungen im Ausland

Man sollte tunlichst davon absehen, diese einzugehen. Das sorgt nämlich dafür, dass Euch der Weg der EU-Rechtshilfe verwehrt wird. Normalerweise kann man nämlich bei deutschen Gerichten klagen und die Urteile dann über EU-Recht im Ausland anerkennen lassen. Dieser Weg ist zwar nervenaufreibend und teuer, aber zumindest theoretisch möglich. Bei Gerichtsständen im Ausland müsst Ihr auch in diesem Land klagen und oft sogar noch dort hinreisen, nämlich immer dann, wenn der Richter die persönliche Anwesenheit der Parteien fordert, was nicht selten passiert.

3. Zahlungen
Auch mit dem EU-Rechtshilfeverfahren ist das Forderungsmanagement ins Ausland schwierig und teuer. Ihr könnt davon ausgehen, dass Ihr im Wege des Verfahrens ungefähr die 1,5fache Summe der offenen Forderung als Auslagen für Gerichtsgebühren, Verfahrensgebühren, Gerichtsgebühren im Ausland und Gerichtsvollzieherkosten im Ausland vorstrecken müsst. Die bekommt man dann im Falle des Obsiegens zwar wieder, allerdings kann so ein Verfahren gut ein Jahr dauern… Man sollte sich also danach richten, wie seriöse Geschäftsleute ihre Geschäfte abwickeln. Man bildet Rücklagen und zahlt seine Angestellten/Vertragspartner aus eigener Tasche. Man wartet nicht auf die Zahlung der Kunden, denn wer weiß schon, wann die kommt? Mein ausdrücklicher Rat lautet also: Am besten Vorkasse verlangen. Oder zumindest einen Vorschuss in Höhe von 50%. Bei größeren Projekten mit Teillieferungen auch Abschlagsrechnungen stellen, die sofort fällig sind. Hier muss man Rückgrat beweisen und Erziehungsarbeit bei den Vertragspartnern leisten.

4. Gebühren

Gerade heute wieder gelesen: Der Übersetzer trägt die Überweisungsgebühren für seinen Lohn. Na hört mal, wo sind wir denn? Was geht Euch das an, ob die Agentur irgendwo Gebühren zahlen muss? Als nächstes sollt Ihr auch noch deren Telefonrechnung übernehmen? Wenn sie Verträge nach Deutschland vergeben und Gebühren sparen wollen, müssen sie sich einfach ein Geschäftskonto in Deutschland eröffnen. Gebühren können also nicht Euer Problem sein.

5. Wettbewerbsverbote

Dieser Teil gilt natürlich auch für deutsche Vertragspartner. Bei einmaligen oder unregelmäßig wiederkehrenden Aufträgen ist es völlig legitim, eine Klausel in die AGB aufzunehmen, die den Kontakt zum Kunden während der Zusammenarbeit unterbindet (wenn man die Anfragen dann auch weiterleitet). Ein weiterführendes Wettbewerbsverbot, das bis zu zwei Jahren andauern kann, ist dagegen nicht nur unseriös, sondern auch völlig unangemessen. So etwas unterschreibt man, wenn man für zehn Jahre eine garantierte Festanstellung bekommt, nicht aber bei einem Auftrag. Das mag jetzt überzogen klingen, aber macht Euch einmal die Folgen klar: Nehmen wir an, Ihr seid auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert und unterschreibt bei einer Agentur fünf Mal so eine Klausel für fünf führende Unternehmen Eures Fachgebietes . Die Agentur beendet dann die Zusammenarbeit mit Euch und Ihr könnt Euch zwei Jahre lang keine Auftraggeber mehr aus dem Gebiet suchen, weil Ihr für alle Sperre habt…

Mein abschließender Rat an Euch lautet also: Hört auf Euer Bauchgefühl. Schließt nur faire Verträge ab. Wer als Auftraggeber solche Klauseln in seine Verträge einfügt, der macht das nicht ohne Hintergedanken. Ordentliche Geschäftsleute lassen sich von ihren Anwälten faire und ausgewogene Verträge erstellen, die das Risiko gleichmäßig verteilen. Wer Verträge nutzt, die bis zur absoluten Grenze zu seinen Gunsten gestaltet sind, ist kein seriöser Geschäftspartner und mit solchen Leuten sollte man keine Geschäfte machen.
Wenn der Auftraggeber nicht von seinen Klauseln abweicht, nehmt den Auftrag einfach nicht an. Selbst wenn Ihr in der Zeit keinen anderen Auftrag habt, dann macht Marketing und Werbung oder prüft Websites und schreibt Angebote oder ruht Euch gar einmal aus, damit Ihr die nächste Übersetzung noch besser abliefern könnt. Denn alles ist sinnvoller für Euer Geschäft, als unbezahlt zu arbeiten.