Auskunftsanspruch für IP bei Abmahnungen bestätigt
Der Fall: Die Antragstellerin ist ein Musikvertriebsunternehmen. Diese hat die ausschließlichen Rechte an einem Werk von der Naidoo Records GmbH eingeräumt bekommen. Das Unternehmen überwachte diverse Onlinetauschbörsen und wollte gegen Privatleute vorgehen, die das Werk „Bitte hör nicht auf zu träumen“ illegal zum Tausch angeboten haben. Die Gegnerin ist die Deutsche Telekom AG.
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