Unterlizenz bleibt in der Regel bestehen, auch wenn die Hauptlizenz erlöscht!

Der Fall: Die Klägerin ist Eigentümerin an einem Computerprogramm. Sie hat gegen eine monatliche Zahlung einem Unternehmen die Nutzungsrechte eingeräumt. Dieses hat mit Wissen der Klägerin Unterlizenzen (einfache Nutzungsrechte) vergeben. Die Klägerin hat aufgrund von Zahlungsverzug den Vertrag mit dem Unternehmen gekündigt und die Nutzungerechte entzogen.

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