Rechtsanwalt Becker: Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
Auszug aus der Pressemitteilung des BGH vom 22.06.2012 Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus. Entsprechend sind auch Mitarbeiter von […]
Rechtsanwalt Becker: Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit Read More »