Rechtsanwalt Becker: Begriffsunterscheidung im Gesellschaftsrecht – Oder: Wer ist denn nun wirklich „Geschäftsführer“?

Wer in der Öffentlichkeit geschäftlich aktiv wird, muss sein Unternehmen und sich selbst korrekt bezeichnen. Sei es in Verträgen, gegenüber Kunden oder im Impressum der Website. Gar nicht so einfach in einer Zeit, in der mit Titeln nur so um sich geworfen wird. Eine falsche Bezeichnung führt bestenfalls zur Blamage vor den Geschäftspartnern, schlimmstenfalls werden […]

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