Rechtsanwalt Becker: Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

Auszug aus der Pressemitteilung des BGH vom 22.06.2012 Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus. Entsprechend sind auch Mitarbeiter von […]

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