Achtung beim Tarifwechsel in der Krankenkasse – neue Rechtsprechung des BGH!
Rechtsanwalt Becker zum Tarifwechsel in Krankenkassen. Der BGH stärkt Ihnen den Rücken, setzen Sie Ihre Rechte durch!
Rechtsanwalt Becker zum Tarifwechsel in Krankenkassen. Der BGH stärkt Ihnen den Rücken, setzen Sie Ihre Rechte durch!
Der Fall: Im vorliegenden Fall, ging es um die Behandlung von 2 psychisch kranken Menschen. Beide Erkrankten standen wegen ihrer psychischen Störungen bereits unter Betreuung, da sie nicht mehr geschäftsfähig waren. Beide hätten dringend Medikamente benötigt, lehnte diese Medikamente aber krankheitsbedingt ab.
Immer mehr Ärzte lagern ihre Abrechnung an externe Dienstleister im Wege der Forderungsabtretung aus. Hierzu unterschreiben Sie als Patient einmalig eine entsprechende Einwilligungserklärung und schon nimmt das Unglück seinen Lauf. Haben Sie diese Einwilligungserklärung einmal genau gelesen? Dort steht, zumeist ganz unten, sinngemäß Folgendes: „Hiermit einbinde ich meinen Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Ich zeige …
Rechtsanwalt Becker: Ärzte und Datenschutz – Achtung! Weiterlesen »