Der Fall:
Der Angeklagte aus Babenhausen war über Jahre hinweg einer massiven Lärmbelästigung ausgesetzt. Diese rührte von der geistigen Behinderung der Nachbarin und ihrer Tochter her. Der Angeklagte bemühte sich jahrelang um eine Lösung. Als in seinen Augen alle Versuche den Konflikt friedlich beizulegen gescheitert waren, tötete er die beiden schlafenden Opfer durch gezielte Pistolenschüsse.
Die Anklage:
Der Angeklagte wurde wegen Mordes angeklagt. Der Vorwurf belief sich darauf, dass er die Wehrlosigkeit der Opfer im Schlaf ausgenutzt hat, was aus einem einfachen Totschlag einen Mord macht.
Das Urteil:
Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen, da sie keine Rechtsfehler zu seinen Lasten aufgezeigt hat. Das Urteil (lebenslange Freiheitsstrafe und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld) ist somit rechtskräftig.