Praktika rechtssicher anbieten

Die neuen gesetzlichen Reglungen zu Praktika sorgen bezüglich Arbeitszeit, Tätigkeit und Vergütung immer wieder für Verwirrung. Aus diesem Grund möchten wir für Sie die wichtigsten Punkte einmal kurz und bündig zusammenfassen.

Wie lange darf mein Praktikant arbeiten?
Unter 15 Jahren maximal 7h pro Tag und dabei nicht länger als 35h die Woche.
15-17 Jahre max. 8h am Tag und nicht über 40h pro Woche
Ab 18 Jahre dürfen 8h pro Tag nicht regelmäßig überschritten werden.

Muss mein Praktikant alles machen?
Jein 😉. Grundsätzlich dürfen Praktikanten keine Arbeite verrichten, die sie körperlich oder seelisch schwer belasten. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: z. B. wenn es erforderlich ist, weil sonst das Praktikumsziel nicht erreicht werden kann oder auch, wenn durch die Aufsicht eines fachkündigen und verständigen Ausbilders die Gefahr ausgeschlossen wird.

Und zum Schluss nun der wichtigste Punkt: Muss ich meine Praktikanten eigentlich bezahlen und wenn ja wie?
Hier kursieren ja die wildesten Theorien im Netz. Auf 10 Seiten bekommt man 11 verschiedene Meinungen zum Thema. Das erlebt man sonst nur bei Gericht 😉. Aber Spaß beiseite, hier nun die Auflösung kurz und knapp:

Pflichtpraktika in Schule und Studium muss ich grundsätzlich nicht vergüten.

Freiwillige Praktika sind dagegen IMMER zu vergüten. Wenn der Praktikant älter als 18 Jahre ist und länger als 3 Monate Praktika macht sogar mit Mindestlohn.
Für Minderjährige und Praktika unter 3 Monate gelten §§ 26, 17 I BBIG. Nach § 17 I BBIG ist der Praktikant angemessen zu vergüten. Die Mindestsummen des § 17 II BBIG gelten hier jedoch nicht. Eine auf Null reduzierte Vergütung dürfte aber regelmäßig NICHT angemessen sein.

Sie haben weitere, rechtliche Fragen zu Praktika? Wir stehen Ihnen gern auf allen Kanälen zur Verfügung!