Keine Haftung für volljährige Familienmitglieder beim Filesharing

Der Fall: Vom Internetanschluss des Beklagten wurden über 3000 Musiktitel illegal zum Download angeboten. Der Täter war sein volljähriger Sohn, der mit im Haushalt lebte.

Die Klage: Die vier Rechteinhaber haben den Anschlussbesitzer nun auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.Filesharing, strafbewährte Unterlassungserklärung

Das Urteil: Der BGH macht eine erneute Ausnahme von der Störerhaftung für den eigenen Anschluss und weißt die Klage ab. Als Begründung gibt er an, dass innerhalb eines Familienverbundes ein besonderes Vertrauensverhältnis herrscht und jeder Volljährige für seine Taten selber verantwortlich ist. Solange keine Indizien dafür bestehen, dass jemand den Anschluss missbraucht (z. B. eine Abmahnung), besteht keine Belehrungs- und Überwachungspflicht seitens des Anschlussinhabers.