Neuigkeiten im Zahlungsverkehr
Ab sofort gilt das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Hier die Neuerungen auf einen Blick: – Zahlungsfristen von über 60 Tagen können nicht mehr in AGB vereinbart werden. Hier sind Reglungen im Vertrag notwendig und die Reglung darf nicht grob unbillig sein. – Zahlungsfristen bei öffentlichen Auftraggebern begrenzen sich auf 60 Tage. Alles […]
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