Zivilrecht

Kein Vergütungsanspruch bei Schwarzarbeit

Der Fall: Ein Bauunternehmer führte für einen Bauherrn Elektroinstallationsarbeiten aus. Als Vergütung wurden 13.800,00 € vereinbart.Gleichwohl sollten weitere 5.000,00 € schwarz gezahlt werden. Dieses Schwarzgeld zahlte der Bauherr allerdings nicht aus. Die Klage: Der Unternehmer nahm den Bauherrn auf Zahlung der 5.000 € in Anspruch. Das Urteil: Der BGH hat in seinem Urteil zwei Dinge

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Neues Widerrufsrecht ab 13. Juni 2014

Mit Stichtag zum 13.06.2014 ändert sich das Bürgerliche Gesetzbuch. Am 13.06.2014 müssen Sie innerhalb von 24h das Widerrufsrecht entsprechend anpassen. Eine Übergangsfrist wird es nicht geben und auch eine vorige Änderung ist nicht möglich. Was ist neu ab Juni? – Der Kunde trägt nun auf jeden Fall die Kosten für die Rücksendung, wenn es ihm

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Vorsicht bei Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen in AGB!

Der „Kampf“ ist so alt wie das BGB selber. Der Gesetzgeber möchte nicht, dass Gewährleistungs- und Haftungsrechte in AGB (mit Ausnahme von Kleinigkeiten) beschränkt werden. Händler und Unternehmer versuchen aber permanent, Lücken zu finden, um diese Kosten zu umgehen. So auch ein namhafter Textilreinigungsverband, der seinen Mitgliedern empfohlen hat, die Haftung für Vorsatz und grobe

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SEO – Ab jetzt ein Werkvertrag

Es kam, wie es kommen musste, die Rechtssprechung der Gerichte im Bezug auf SEO-Marketing ist gekippt. Das Landgericht Amberg (14 O 117/12) hat nunmehr entschieden, dass SEO-Verträge Werkverträge i. S. d. § 631 BGB sind. Nach meinen Beobachtungen der neueren Entscheidungen eine Reglung, die sich dauerhaft durchsetzen dürfte. Dabei hat diese Entscheidung erhebliche Konsequenzen für

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Werkvertragsrecht – Winterdienst ist ein Werkvertrag ohne Abnahmeerfordernis!

Der Fall: Die Klägerin versah für den Grundstückseigentümer den Winterdienst auf seinem Grundstück und auf der Straße davor. Der Beklagte hielt ein Teil des Geldes zurück, da er „Schlechtleistung“ geltend machte. Die Klägerin war der Meinung, der Winterdienst sei eine Dienstleistung, insofern eine Minderung der Vergütung nicht zulässig wäre. Die Klage: Die Klägerin verlangt Zahlung

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