Neue Rechtsprechung: Bei Internetausfall gibt es Schadensersatz!
RA Becker stellt das neuste Urteil des BGH vor. Eine wichtige Entscheidung für alle Unternehmer!
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Rechtsanwalt Becker: Keyword-Advertising – neue Rechtssprechung
Rechtsanwalt Becker zum Thema Datenschutz und warum Sie die Finger von Impressumsgeneratoren lassen sollten.
Wichtige neue Rechtssprechung bei Gewährleistung im b2b-Bereich!
Rechtsanwalt Becker zum Tarifwechsel in Krankenkassen. Der BGH stärkt Ihnen den Rücken, setzen Sie Ihre Rechte durch!
So vermeiden Sie Abmahnungen. Überprüfen Sie, ob Ihr Onlineshop auch wirklich abgesichert ist.
Der Fall: Die Antragstellerin ist ein Musikvertriebsunternehmen. Diese hat die ausschließlichen Rechte an einem Werk von der Naidoo Records GmbH eingeräumt bekommen. Das Unternehmen überwachte diverse Onlinetauschbörsen und wollte gegen Privatleute vorgehen, die das Werk „Bitte hör nicht auf zu träumen“ illegal zum Tausch angeboten haben. Die Gegnerin ist die Deutsche Telekom AG.
Der Fall: Die Klägerin unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Der Antrag auf Eintragung hebt die Faxnummer und die Leistungen besonders hervor. Am Rande ist in einem Fließtext folgender Satz versteckt: “…Vertragslaufzeit zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro netto pro Jahr….”. Der Geschäftsführer der Beklagten übersah die Klausel und lies sein Unternehmen eintragen.
Der Fall: Die Klägerin ist Eigentümerin an einem Computerprogramm. Sie hat gegen eine monatliche Zahlung einem Unternehmen die Nutzungsrechte eingeräumt. Dieses hat mit Wissen der Klägerin Unterlizenzen (einfache Nutzungsrechte) vergeben. Die Klägerin hat aufgrund von Zahlungsverzug den Vertrag mit dem Unternehmen gekündigt und die Nutzungerechte entzogen.
Der Fall: Ein Verbraucherschutzverband hat sich gegen mehrere Klauseln eines bekannten Energielieferanten aufgelehnt.