Verzug

Rechtsanwalt Becker: Der Übersetzer und sein Auftrag

Alles beginnt mit einem Werkvertrag, der durch Angebot und Annahme zustande kommt (Das funktioniert übrigens auch schon mündlich). Der Werkvertrag unterscheidet sich vor allem in zwei Bereichen vom Dienstleistungsvertrag (den z.B. Dolmetscher schließen). Zum einen ist ein ERGEBNIS (das Werk) geschuldet und zum anderen muss dieses ABGENOMMEN werden. Während der Erstellung der Übersetzung kann der

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