Rechtsanwalt Becker: Ärzte und Datenschutz – Achtung!

Immer mehr Ärzte lagern ihre Abrechnung an externe Dienstleister im Wege der Forderungsabtretung aus. Hierzu unterschreiben Sie als Patient einmalig eine entsprechende Einwilligungserklärung und schon nimmt das Unglück seinen Lauf.

Haben Sie diese Einwilligungserklärung einmal genau gelesen? Dort steht, zumeist ganz unten, sinngemäß Folgendes: „Hiermit einbinde ich meinen Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Ich zeige mich weiterhin damit einverstanden, dass der behandelnde Arzt in einem Gerichtsverfahren als Zeuge gegen mich aussagen darf.“

Diese Entwicklung halte ich für sehr bedenklich. Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund Ärzten und Rechtsanwälten eine Schweigepflicht auferlegt. Damit sollen sensible Daten geschützt werden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Während ein Arzt noch mit schweren berufsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss, wenn er Daten unerlaubt weitergibt, so sind die Vorschriften für derartige Unternehmen wesentlich lockerer.
Es dürfte somit nur eine Frage der Zeit sein, bis potentielle Arbeitgeber oder andere Interessierte in der Lage sind, sich Ihre sensiblen Daten bei Bedarf zu besorgen.

Weiterhin kann folgendes Problem auftreten:
Sollte die Behandlung des Arztes einmal mangelhaft sein, so steht in Deutschland der Weg zum Gericht offen. Mit der oben angeführten Einwilligungserklärung haben Sie Ihre Niederlage vor dem Richter schon fast besiegelt.
Da der Arzt jetzt nicht mehr Partei im rechtlichen Sinne ist, kann er über seine eigene Leistung als sachverständiger Zeuge aussagen. Somit sind Sie auf jeden Fall gezwungen, teure Gutachten erstellen zu lassen, was das Kostenrisiko enorm erhöht. Ihre Chancen den Prozess noch zu gewinnen, haben sich somit stark verringert.
Gleichzeitig darf der Arzt natürlichen nun nach Lust und Laune über Ihre Krankheitsbilder berichten. Es kann Ihnen also passieren, dass Ihr Urologe oder Frauenarzt vor einer breiten Masse interessierter Zuschauer öffentlich über Ihre kürzlich aufgetretene Geschlechtskrankheit referiert.

Ich rate somit dringend dazu, diese Einwilligung zu verweigern bzw. die entsprechenden Passagen zu streichen, bevor Sie unterschreiben.