Abmahnung droht – neue Pflichten für Onlineshopbetreiber

Die neue “Button-Lösung”

Der Bundesgesetzgeber hat wieder einmal das Zivilrecht angepasst. Betroffen hiervon sind alle Shopbetreiber im Internet, die auch an Verbraucher liefern.

Ab dem 01.08.2012 müssen alle Onlineshops folgende Reglung beachten: Unmittelbar vor Abgabe einer Bestellung, müssen nun folgende Informationen klar verständlich zur Verfügung stehen:

– die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung,

– die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßigwiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,

– den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,

– gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.

Weiterhin muss der Bestellbutton nun derart neu gestaltet werden, dass er ausschließlich die Worte: „zahlungspflichtig bestellen“ enthält (sog. “Button-Lösung”)

Die gesetzliche Pflicht beruht auf: Art. 246, § 1 I Nr.4, 5,7,8 EGBGB und  § 312g III BGB.

Verstößt man gegen diese Reglung, kann man durch die Konkurrenz abgemahnt werden.

Halten Sie alle gesetzlichen Reglungen ein? Sind Ihre AGB abmahnsicher? Wie sieht es mit Ihrem Impressum und Ihrem Disclaimer aus? Gern überprüfe ich auch Ihren Onlineshop! Fragen Sie mich unverbindlich nach einem maßgeschneiderten Angebot!

2 Kommentare zu „Abmahnung droht – neue Pflichten für Onlineshopbetreiber“

  1. Pingback: "Zahlungspflichtig bestellen" - Neue Rechtsvorschrift ab 1.8.12

    1. Hallo Manfred,

      vielen Dank für Deine Anfrage. Hier kommt es ganz auf die Art der Zusammenarbeit mit Deinem Partner an. Wirst Du in irgendeiner Form Vertragspartner bei dem Geschäft, dann haftest Du natürlich auch mit. Aber leitest Du nur offensichtlich auf eine Seite von 3. weiter und hast mit dem Geschäft nichts zu tun, dann sollte Dich ein ordentlicher Disclaimer auch vor der Mithaftung schützen. Gern berate ich Dich auch persönlich, wenn Du einen solchen Fall vorliegen hast, dann schauen wir mal zusammen drüber.

      Nette Grüße

      Christoph Becker

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