Social Media-Seiten absichern – aber richtig

Wie in mehreren Beiträgen bereits erwähnt, stehen auch Social Media-Seiten wie Facebook und Google+ zunehmend im Blickpunkt der Abmahnanwälte. Dass auf eine Website ein Impressum gehört, das weiß inzwischen fast jeder. Dass aber auch Apps, Facebook-Seiten, Google+ -Seiten, Xing-Profile usw. von der Impressumspflicht betroffen sind, das wird nach wie vor von den meisten Unternehmern ignoriert. Heute möchte ich Ihnen erklären, wie Sie Ihre Seite richtig absichern können.

Der ein oder andere wird sich jetzt sicher fragen, warum ein Anwalt Nachhilfe in Sachen Webdesign gibt. Man packt das Impressum einfach unter den Punkt „Info“ und gut ist, oder?

Das LG Aschaffenburg ist leider anderer Meinung. Es hat in seinem Urteil (Az. 2 HK O 54/11) entschieden, dass diese Variante nicht ausreichend ist. Der mündige Bürger sei nicht in der Lage, zu erkennen, dass sich das Impressum unter dem Punkt „Info“ verbirgt.
Man kann nur hoffen, dass die entscheidende Kammer alsbald in den Ruhestand versetzt wird. Der Staat verlangt von einem Verbraucher, dass er alle Straftatbestände kennt und beachtet, dass er sich an die Verkehrsregeln hält, dass er seine Steuern pünktlich zahlt, ABER wenn der mündige Bürger zwischen drei Knöpfen wählen soll, das schafft er nicht mehr. Wer von uns würde das Impressum auch unter dem Punkt „Info“ vermuten, wenn er noch die Optionen „Fotos“ und „Like“ hat? Nein, das kann keinem zugemutet werden!

So, genug Sarkasmus für heute. Wir müssen damit leben und uns absichern – und so geht es:

Facebook
Tragen Sie in dem Feld „Info“ neben Ihrer Beschreibung auch den Satz ein: „Hier klicken für das Impressum“.

Dieser Satz muss gut sichtbar da stehen.

In der Rubrik „Beschreibung“, fügen Sie nun Ihr Impressum oder einen entsprechenden Link zu Ihrer Impressumsseite im Web ein.

Dabei muss auch ohne Ausklappen sichtbar sein, dass hier das Impressum beginnt. Nur so ist das Impressum telemediengesetzkonform eingefügt.

Google+
So, wie sieht es nun auf Google+ aus? Ein Blick auf die Seite zeigt uns: Nein, wieder wäre der Verbraucher überfordert. Er kann zwischen „Beiträge“, „Info“, „Fotos“, und „Video“ unterscheiden. Das überfordert ihn noch mehr als bei Facebook ;o).

Das Problem ist, auf Google+ fehlt der „Vorinfoschaukasten“ gleich einmal komplett. Hier kann man sich nur mit Trick 17 behelfen.

Es wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als eine Hintergrundgrafik für den Header zu verwenden, auf der steht: „Für das Impressum auf Info klicken“.

Das Impressum wird dann, wie bei Facebook, als Link oder als Text ganz oben im Bereich Info eingefügt.

Mir ist klar, dass diese Lösung suboptimal ist. Aber bis Google reagiert, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als uns damit zu behelfen. Ganz entschieden warne ich davor rechts den Link für die Website zu benutzen. Das ist nur rechtskonform, wenn der Link so kurz ist, dass das Wörtchen „Impressum“ deutlich zu sehen ist. In den meisten Fällen dürfte das aber nicht klappen, weil die URL zu lang ist. Außerdem stört das die Verknüpfung der eigenen Startseite mit dem Profil und nur deswegen sind die meisten Unternehmer ja bei Google+ .
Wer, so wie ich, nicht selber in der Lage ist, sich eine entsprechende Hintergrundgrafik mit wenig Aufwand zu erstellen, dem helfen die Experten von PatchworkLabs schnell und unkompliziert. Sie halten für kleines Geld eine Standardgrafik bereit oder erstellen auf Wunsch, wie bei mir, eine Grafik in Ihrem Unternehmensdesign.

Xing
Auf Xing bietet sich der Bereich „Über mich“ für das Impressum an. Ich persönlich habe hier auf eine Tabelle gesetzt (HTML-Code oder Grafik macht es möglich)

Aber auch eine einspaltige Variante ist vollkommen in Ordnung. Wichtig ist, dass entweder das Impressum im sichtbaren Bereich beginnt oder der Link zum Impressum im sichtbaren Bereich platziert ist. Auch der deutlichen Hinweis: „Für das Impressum auf „> Mehr“ klicken“ würde ausreichen. So kann man das Impressum im Klapptext verschwinden lassen.

Im neuen Xing-Profil bietet sich die erste Zeile des Profils an. Einfach einen Link einfügen:

Rechtsanwalt Leipzig

Twitter
Auf Twitter ist die Sache denkbar einfach. Ein Link im oberen Bereich des Profils einfügen und fertig. Eine Möglichkeit das Impressum als Text einzubinden bietet Twitter derzeit nicht an.

So nun ist nur noch wichtig, dass auch Ihr Impressum einen korrekten Inhalt hat. In letzter Zeit sind hier einige Neuerungen gekommen.
Sollten Sie unsicher sein, was in Ihr Impressum und Ihren Disclaimer gehört und was nicht, berate ich Sie gern. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

24 Kommentare zu „Social Media-Seiten absichern – aber richtig“

  1. Hej!
    Ich würde mich ja gerne für den Tipp bedanken. Allerdings kann ich dies bei meiner Facebook-Seite gar nicht so einstellen, wie Du es hier beschrieben hast. Bei mir wird überhaupt keine Info angezeigt, nicht mal der bei Dir angezeigte “Abstract”.
    Ich muss für jedwede Infos immer auf den Link “Info” klicken.
    Nun ist guter Rat teuer….
    Grüße aus Stuttgart, X-tof!

    1. Hallo,

      könnte es sein, dass Sie ein „normales Profil“ und keine „Unternehmerseite“ auf Facebook benutzen? Dann müssten Sie das ändern, da Facebook keine Unternehmer auf privaten Profilen duldet (verstößt gegen die Nutzungsbedingungen und führt zur Sperrung).

      Auf Ihrer Unternehmerseite kann es sein, dass der Bereich statt „about“ – „Über mich“ oder so ähnlich heißt. Ich benutze selber ja die englische Version der Seite.

      Sollte das nicht helfen, dann schreiben Sie doch einmal den Support bei Facebook an, der hilft Ihnen ganz sicher.

      Nette Grüße

      C.Becker

  2. Hallo Herr Becker,

    X-Tof hat recht- dies ist mir in den letzten Tagen auch aufgefallen- bei verschiedenen FB Pages. z.B. bei Pages die als Kategorie: “lokales Unternehmen” gewählt haben- dort ist es nicht möglich das Feld Info einzublenden auf der FB- Frontsite. Jede Page und deren unterschiedliche Kategorie haben ja auch oft unterschiedliche Infofelder.
    zum Thema FB Support: wenn es nicht gerade um Geld geht (für FB), dann kann man die Anfrage an den Support eigentlich auch in eine Flasche stecken und ins Meer werfen.

    1. Hallo,

      Ok, das ist dann natürlich ein Problem. Bleiben in meinen Augen noch 2 andere Varianten. Ein zusätzliches „Fenster“ oben unter dem Banner mit Impressum anlegen, oder einen Post oben anpinnen mit: „Hier geht es zum Impressum“. Ich habe gerade geschaut, dass funktioniert auf meiner Seite beides. Wenn das auch nichts wird, dann bleibt fast nur die Variante wie bei Google+ das in ein Foto zu integrieren.

      Wenn Sie eine andere Variante finde, gern mal ein Screenshot zu mir per Mail (oder einen Link), ich schaue es mir dann an, ob es so rechtskonform ist und kann es dann an meine Leser weiterempfehlen. Grundsätzlich gilt für die Varianten: Der User muss von der „Startseite“ weg ein Link zum Impressum sehen und dort ohne Stolpersteine hingeleitet werden.

      Nette Grüße

      C.Becker

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  5. Meines Wissens liegen die meisten Firmensitze von Social Media Portale nicht in Deutschland.
    Google beispielsweise hat seinen europäischen Firmensitz in Schottland oder Irland. Gelten nicht die Rechte des jeweiligen Landes?

    1. Hallo,

      Es gilt grundsätzlich erst einmal das Recht des Landes, wo ich etwas anbiete. Dazu kommt, der Anbieter hat ja mit dem „Streit“ selber gar nichts zu tun. Er stellt ja nur die Plattform. Die impressumspflichtigen Inhalte kommen ja vom „Nutzer“ – dem Unternehmen.

      Nette Grüße

      C.Becker

  6. Pingback: Social Media: vermehrte Abmahnungen wegen fehlendem Impressum | Power-Netz bloggt!

  7. Herzlichen Dank für die Info! Bei uns hat das Umstellen anhand der Anleitung prima geklappt.

    Eine Frage noch: Gibt es bei Twitter die Möglichkeit, neben dem Impressum noch eine zweite Webseite zu bewerben?

    1. Hallöchen,

      also keine Ahnung ob man es darf, da hilft ein Blick in die Nutzungsbedingungen von Twitter – aber rein technisch, geht das ganz leicht. Einfach oben im Beschreibungstext einen Link einfügen.

      Nette Grüße

      C.Becker

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  9. Ich muss sagen, dass ich auch nicht alles zu 100 % richtig hatte. Gerade das man bei Google + den Hinweis als Bild haben muss ist echt nen starkes Stück.. merkt man gleich wieder in was für einen Bürokratenstaat wir leben…

  10. Vielen Dank für die kompakte Zusammenfassung.
    An ein Impressum bei Xing hatte ich bisher noch überhaupt nicht gedacht.
    Schön, dass ich in meinen Privatsphäreeinstellungen einstellen kann, dass meine Kontaktdaten nur bestimmten Mitgliedern angezeigt werden, ich aber aus rechtlicher Sicht dazu gezwungen bin eben diese Daten (bzw. einen wesentlichen Teil davon) im Impressum anzugeben.

    Mein Facebook-Impressum habe ich vor ein paar Tagen relativ umständlich als eigenen Reiter selbst eingebaut. Bei Interesse kann ich gerne noch einmal versuchen die einzelnen Schritte zusammenzubekommen und zu posten.

    “Deutschland, Land der Ideen” 🙂

    1. Hallo Herr Strehler,

      Solange der Link erkennbar zum Impressum führt, ist auch eine Verkürzung denkbar.

      Nette Grüße

      Becker
      Rechtsanwalt

  11. Hallo Herr Becker,

    haben Sie ganz herzlichen Dank für diese sehr humorvolle Anleitung, Amusement und Information auf gleich hohem Niveau, das findet man nicht oft.

    Facebook: Ohne Werbung für bestimmte Anbieter machen zu wollen, wollte ich nur darauf hinweisen, dass es verschiedene Online-Rechtshilfeanbieter gibt, die gratis Facebook-Apps zur Erstellung von Impressum – was ist der Plural von “Impressum”? “Impressi”? “Impressums”? – von Impressum-Tabs anbieten. Diese Tabs kann man weitestgehend frei positionieren. Damit sollte der Verpflichtung doch genüge getan sein, wenn nach den “Fotos” gleich das “Impressum” steht, denke ich.

    Google+ und Xing könnten sich da freilich eine Scheibe abschneiden.

    Benötigen eigentlich alle Profile in Xing ein Impressum? Oder nur die Unternehmensdarstellungen?!

    Herzlichen Dank und freundliche Grüße!

    Luis Brunner

    1. Derartige Addins sind da bestimmt ausreichend, wenn sie dieselben Anforderungen erfüllen, die ich in meinem Beitrag anführe.

      Xingprofile für Unternehmer brauchen immer ein Impressum. Für Arbeitnehmer halte ich es eigentlich für unnötig, wobei hier noch keine Rechtsprechung vorliegt. Wer also auf Nummer sicher gehen will, gibt eins an.

  12. Hallo, erst Mal vielen Dank für die super Tipps! Ich hätte 3 Fragen noch:

    – wie ist es für LinkedIn?
    – wir haben mehreren Facebook-Seiten, alle in einer verschiedene Sprache (um verschiedenen Märkte zu targeten). Ich nehme an, da wir eh sowieso eine Deutsche Firma sind, daß das deutsche Impressum auf alle Seiten sein muss (die Englische, die Spanische, etc.)?
    – Wie ist es auch noch für den Firma Blog (WordPress)? Müssen wir da auch eine extra Impressum Seite machen mit dem Standard Impressum, oder ein einfaches Link zum Webseite-Impressum?

    Vielen herzlichen Dank! 🙂

    1. Hallöchen,

      – wie ist es für LinkedIn? — > Da ich kein LinkedIn – Profil besitze, bin ich da nur bedingt aussagefähig. Einfach mal selber probieren. Grundlegend ist es das Gleiche: Von der Startseite aus gut sichtbar mit nicht mehr als 2 Klicks erreichbar. Dann ist es richtig.

      sind, daß das deutsche Impressum auf alle Seiten sein muss — > Genau. Das deutsche Impressum für das deutsche Unternehmen. Sitzen Zweigstellen in einem anderen Land, dann gelten die dortigen Gesetze für die jeweiligen Zweigstellen.

      – Wie ist es auch noch für den Firma Blog (WordPress)? Müssen wir da auch eine extra Impressum Seite machen mit dem Standard Impressum, oder ein einfaches Link zum Webseite-Impressum? — > Mit einem gut sichtbaren Link (dieselben Regeln wie oben), sollte es im Normalfall getan sein. Außer Sie brauchen extra Erklärungen für Ihren Blog, z.B. weil Sie noch Akismet einsetzen o.ä.

      Nette Grüße

      C.Becker

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