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	<title>Rechtsanwalt Christoph Becker</title>
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	<description>Vertragsrecht und Unternehmensbetreuung in Leipzig</description>
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		<title>Werkvertragsrecht – Winterdienst ist ein Werkvertrag ohne Abnahmeerfordernis!</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Jun 2013 11:36:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abnahme]]></category>
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		<category><![CDATA[Werkvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Fall: Die Klägerin versah für den Grundstückseigentümer den Winterdienst auf seinem Grundstück und auf der Straße davor. Der Beklagte hielt ein Teil des Geldes zurück, da er „Schlechtleistung“ geltend machte. Die Klägerin war der Meinung, der Winterdienst sei eine Dienstleistung, insofern eine Minderung der Vergütung nicht zulässig wäre. Die Klage: Die Klägerin verlangt Zahlung [...]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2817" class="wp-caption alignright" style="width: 227px"><a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2013/06/Schnee.jpg"><img class="size-medium wp-image-2817" alt="Artikelbild Rechtsanwalt" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2013/06/Schnee-217x300.jpg" width="217" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Artikelbild Rechtsanwalt Becker</p></div>
<p><strong>Der Fall:</strong> Die Klägerin versah für den Grundstückseigentümer den Winterdienst auf seinem Grundstück und auf der Straße davor. Der Beklagte hielt ein Teil des Geldes zurück, da er „Schlechtleistung“ geltend machte. Die Klägerin war der Meinung, der Winterdienst sei eine Dienstleistung, insofern eine Minderung der Vergütung nicht zulässig wäre.</p>
<p><strong>Die Klage:</strong> Die Klägerin verlangt Zahlung der noch offenen Rechnungen.</p>
<p><strong class="size-medium wp-image-2817">Das Urteil:</strong> Der BGH stellt klar, dass Winterdienst ein Werkvertrag ist. Es kommt nicht auf den Dienst an, sondern auf das Ergebnis, nämlich, dass Schnee und Eis erfolgreich entfernt werden. Eine Abnahme sei hingegen eben nicht notwendig, denn der übernommene Winterdienst habe ja gerade den Zweck, den Grundstückseigentümer vollständig zu entlasten. Wenn also eine Schlechtleistung vorliege, so sei auch eine Minderung der Vergütung legitim.</p>
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		<title>AGB &amp; Verbraucher</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 06:59:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Auslegung]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Becker zu mehrdeutigen Klauseln in AGB]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Und deshalb ist es so wichtig, AGB von einem Fachmann schreiben zu lassen&#8230;</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Fall:</strong> Ein Stromlieferant wollte einen Stromlieferungsvertrag mit einer Bonuszahlung versehen. Wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft, sollte nach dem ersten Jahr eine Einmalzahlung als Bonus erfolgen. Sein Rechtsanwalt formulierte daraufhin diese AGB-Klausel:</p>
<p><a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2013/04/Waage.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2598" title="AGB" alt="" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2013/04/Waage-300x203.jpg" width="300" height="203" /></a></p>
<p style="text-align: justify;"><em>&#8220;Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit [der Beklagten] schließen, gewährt Ihnen [die Beklagte] einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von [der Beklagten] beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.&#8221;</em></p>
<p style="text-align: justify;">Zwei Verbraucher kündigten den Vertrag fristgerecht zum Ende des ersten Jahres.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Klage:</strong> Beide Verbraucher klagten auf Zahlung der Boni.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Urteil:</strong> Der BGH gab den beiden Verbrauchern selbstverständlich recht. Denn zweideutige oder zweifelhafte Auslegungen gehen gem. § 305c II BGB immer zu Lasten des Verwenders.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Neue Rechtsprechung: Bei Internetausfall gibt es Schadensersatz!</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Jan 2013 08:40:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensminderungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[RA Becker stellt das neuste Urteil des BGH vor. Eine wichtige Entscheidung für alle Unternehmer!]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Fall:</strong> Infolge eines Fehlers des Dienstanbieters konnte der Kläger seinen Internetanschluss und damit auch seinen Telefonanschluss sowie sein Fax über einen Monat nicht benutzen.</p>
<p><a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2013/01/Router.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2575" title="Rechtsanwalt Leipzig" alt="" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2013/01/Router-300x225.jpg" width="300" height="225" /></a><strong>Die Klage:</strong> Der Kläger begehrte Schadensersatz für die Zusatzkosten, die ihm durch die Nutzung des Handys entstanden sind. Weiterhin wollte er Schadensersatz für den Verdienstausfall, den der Ausfall von Fax, Telefon und Internet verursacht hat. Letztendlich möchte er noch die Mehrkosten ersetzt haben, die durch einen Ersatzanschluss entstanden sind.</p>
<p><strong>Das Urteil:</strong> Der BGH verneint die komplette Ersatzpflicht für den Ausfall des Fax. Das Fax stellt lediglich eine Erleichterung gegenüber dem normalen Schriftverkehr dar, weshalb es nicht lebensnotwendig sei. Er verneint ebenso den grundlegenden Schadensersatz für den Ausfall des Telefons, bejaht aber die Ersatzpflicht für die Mehrkosten durch Nutzung des Handys, da das Telefon an sich ein wichtiges Wirtschaftsgut darstellt.<br />
Ebenso klassifiziert der BGH das Internet als überragendes und wichtiges Gut, weshalb dem Kläger Schadensersatz zusteht. Die Höhe richtet sich nach den ortsüblichen Kosten, die ein vergleichbarer Anschluss kostet. Eine Ersatzpflicht für den Verdienstausfall wird hingegen verneint.</p>
<p><strong>Persönliche Anmerkung:</strong> Der BGH geht hier davon aus, dass den Kläger eine Schadensminderungspflicht trifft. Er muss nicht auf dem Verdienstausfall sitzen bleiben, er kann sich einen mobilen Ersatzanschluss besorgen. Ein deutliches Beispiel dafür, dass man auch als Geschädigter mitarbeiten und mitdenken muss, um die Folgen für alle Beteiligten zu minimieren.</p>
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		<title>Keyword-Advertising auch weiterhin in Grenzen erlaubt</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Dec 2012 11:40:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Verletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Becker: Keyword-Advertising - neue Rechtssprechung]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Fall:</strong> Die Klägerin ist Inhaberin der Lizenz für die Schokoladenmarke „Most“, die für hochwertige Pralinen steht. Die Beklagte ist ein Feinkostunternehmen, die auf Google eine Anzeige mit dem Text: &#8220;Pralinen/Weine, Pralinen, Feinkost, Präsente/Genießen und schenken!“ schaltete. Diese Anzeige wurde eingeblendet, wenn der Suchende „Pralinen-Most“ als Suchbegriff eingab. Die Beklagte verkaufte keine Produkte mit der Bezeichnung Most.</p>
<p><a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/12/Werbung2.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2569" title="Werbung" alt="" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/12/Werbung2-300x240.jpg" width="300" height="240" /></a><strong>Die Klage:</strong> Die Klägerin sieht sich, aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen dem Anzeigenschalter und ihr, in Ihren Rechten verletzt und nahm die Beklagte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.<br />
<strong><br />
Das Urteil:</strong> Der BGH hat die Klage abgewiesen. Bei einem deutlich von den Suchbegriffen abgetrennten Werbeblog sehen die obersten Richter hier keine Marken- und Lizenzverletzung.<br />
<strong><br />
Das Fazit:</strong> Es ist weiterhin erlaubt Anzeigen auf „bekannte Keywords“ einblenden zu lassen, auch wenn diese in keinem Zusammenhang zu den Keywords stehen, solange die Anzeige deutlich als abgegrenzte Werbung zu erkennen ist.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Weltuntergangsrechtsschutz</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Dec 2012 17:41:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Offtopic]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Weltuntergangsrechtsschutzversicherung von RA-Becker]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/12/Feuer.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2561" title="Feuer" alt="" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/12/Feuer-300x225.jpg" width="300" height="225" /></a>Sie haben auch Angst, dass in Kürze die Welt untergeht? Sie fürchten das „Jüngste Gericht“? Schließen Sie jetzt eine Weltuntergangsrechtschutzversicherung bei mir ab. Für 666,66 € verteidige ich Sie bis in die Hölle und zurück! Zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen!</p>
<p>Rechtsanwalt Becker<br />
Ihr teuflisch guter Strafverteidiger!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Der Übersetzer und die Agentur im Ausland</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Dec 2012 09:48:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber & Publikationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Becker zu ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Monaten hatte ich mehrfach Übersetzer, die Probleme bei Geschäftsabwicklungen mit ausländischen Agenturen hatten. Gerade in Frankreich und in den Beneluxstaaten treten nun gehäuft Geschäftsbedingungen seitens der Agentur auf, die den Übersetzer dazu veranlassen sollten, zweimal hinzuschauen. Dass man die gängigen Listen der „Schwarzen Schafe“ abgleicht, weiß inzwischen jeder. Zusätzlich sollte man aber unbedingt folgende Punkte beachten:<br />
<strong><br />
1. Ausländisches Recht </strong><a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/09/Vertrag.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-2133" title="Vertrag" alt="" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/09/Vertrag-300x225.jpg" width="300" height="225" /></a><br />
Oft wird nun ausländisches Recht in den AGB oder den Verträgen selbst vereinbart. Klingt auf den ersten Blick nicht schlimm, sorgt aber dafür, dass Euch der DVÜD keine Rechtsberatung mehr anbieten kann und dass dies auch bei keinem anderen deutschen Anwalt möglich ist. Forderungseintreibung und Gewährleistungsrecht werden somit zum absoluten Blindflug.<br />
<strong><br />
2. Gerichtsstandvereinbarungen im Ausland</strong><br />
Man sollte tunlichst davon absehen, diese einzugehen. Das sorgt nämlich dafür, dass Euch der Weg der EU-Rechtshilfe verwehrt wird. Normalerweise kann man nämlich bei deutschen Gerichten klagen und die Urteile dann über EU-Recht im Ausland anerkennen lassen. Dieser Weg ist zwar nervenaufreibend und teuer, aber zumindest theoretisch möglich. Bei Gerichtsständen im Ausland müsst Ihr auch in diesem Land klagen und oft sogar noch dort hinreisen, nämlich immer dann, wenn der Richter die persönliche Anwesenheit der Parteien fordert, was nicht selten passiert.</p>
<p><strong>3. Zahlungen</strong><br />
Auch mit dem EU-Rechtshilfeverfahren ist das Forderungsmanagement ins Ausland schwierig und teuer. Ihr könnt davon ausgehen, dass Ihr im Wege des Verfahrens ungefähr die 1,5fache Summe der offenen Forderung als Auslagen für Gerichtsgebühren, Verfahrensgebühren, Gerichtsgebühren im Ausland und Gerichtsvollzieherkosten im Ausland vorstrecken müsst. Die bekommt man dann im Falle des Obsiegens zwar wieder, allerdings kann so ein Verfahren gut ein Jahr dauern&#8230; Man sollte sich also danach richten, wie seriöse Geschäftsleute ihre Geschäfte abwickeln. Man bildet Rücklagen und zahlt seine Angestellten/Vertragspartner aus eigener Tasche. Man wartet nicht auf die Zahlung der Kunden, denn wer weiß schon, wann die kommt? Mein ausdrücklicher Rat lautet also: Am besten Vorkasse verlangen. Oder zumindest einen Vorschuss in Höhe von 50%. Bei größeren Projekten mit Teillieferungen auch Abschlagsrechnungen stellen, die sofort fällig sind. Hier muss man Rückgrat beweisen und Erziehungsarbeit bei den Vertragspartnern leisten.<br />
<strong><br />
4. Gebühren</strong><br />
Gerade heute wieder gelesen: Der Übersetzer trägt die Überweisungsgebühren für seinen Lohn. Na hört mal, wo sind wir denn? Was geht Euch das an, ob die Agentur irgendwo Gebühren zahlen muss? Als nächstes sollt Ihr auch noch deren Telefonrechnung übernehmen? Wenn sie Verträge nach Deutschland vergeben und Gebühren sparen wollen, müssen sie sich einfach ein Geschäftskonto in Deutschland eröffnen. Gebühren können also nicht Euer Problem sein.<br />
<strong><br />
5. Wettbewerbsverbote</strong><br />
Dieser Teil gilt natürlich auch für deutsche Vertragspartner. Bei einmaligen oder unregelmäßig wiederkehrenden Aufträgen ist es völlig legitim, eine Klausel in die AGB aufzunehmen, die den Kontakt zum Kunden während der Zusammenarbeit unterbindet (wenn man die Anfragen dann auch weiterleitet). Ein weiterführendes Wettbewerbsverbot, das bis zu zwei Jahren andauern kann, ist dagegen nicht nur unseriös, sondern auch völlig unangemessen. So etwas unterschreibt man, wenn man für zehn Jahre eine garantierte Festanstellung bekommt, nicht aber bei einem Auftrag. Das mag jetzt überzogen klingen, aber macht Euch einmal die Folgen klar: Nehmen wir an, Ihr seid auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert und unterschreibt bei einer Agentur fünf Mal so eine Klausel für fünf führende Unternehmen Eures Fachgebietes . Die Agentur beendet dann die Zusammenarbeit mit Euch und Ihr könnt Euch zwei Jahre lang keine Auftraggeber mehr aus dem Gebiet suchen, weil Ihr für alle Sperre habt&#8230;</p>
<p>Mein abschließender Rat an Euch lautet also: Hört auf Euer Bauchgefühl. Schließt nur faire Verträge ab. Wer als Auftraggeber solche Klauseln in seine Verträge einfügt, der macht das nicht ohne Hintergedanken. Ordentliche Geschäftsleute lassen sich von ihren Anwälten faire und ausgewogene Verträge erstellen, die das Risiko gleichmäßig verteilen. Wer Verträge nutzt, die bis zur absoluten Grenze zu seinen Gunsten gestaltet sind, ist kein seriöser Geschäftspartner und mit solchen Leuten sollte man keine Geschäfte machen.<br />
Wenn der Auftraggeber nicht von seinen Klauseln abweicht, nehmt den Auftrag einfach nicht an. Selbst wenn Ihr in der Zeit keinen anderen Auftrag habt, dann macht Marketing und Werbung oder prüft Websites und schreibt Angebote oder ruht Euch gar einmal aus, damit Ihr die nächste Übersetzung noch besser abliefern könnt. Denn alles ist sinnvoller für Euer Geschäft, als unbezahlt zu arbeiten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neues aus dem Reiserecht – Nun alle Rechte vor deutschen Gerichten durchsetzbar.</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Nov 2012 08:52:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Mangel]]></category>
		<category><![CDATA[Reiserecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Zuständigkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Becker zu Neuigkeiten aus dem Reiserecht. ]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Fall:</strong> Der Kläger buchte als Verbraucher bei einem deutschen Reiseveranstalter ein Ferienhaus im Ausland. Bei Ankunft stellte er zahlreiche Mängel fest, die trotz Anzeige nicht behoben wurden. Er brach daraufhin seinen Urlaub vorzeitig ab.<a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/11/Haus.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-2551" title="Haus" alt="" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/11/Haus-300x197.jpg" width="300" height="197" /></a></p>
<p><strong>Die Klage:</strong> Der Kläger begehrt vom Reiseveranstalter Schadensersatz. Der Beklagte berief sich wie üblich auf die Unzuständigkeit der deutschen Gerichte, weil der Reisevertrag unmittelbar an den Mietvertrag Vorort anknüpft. Ein Schlupfloch, mit dem Reiseveranstalter ihren Kopf seit Jahren aus der Schlinge ziehen.<br />
<strong><br />
Das Urteil:</strong> Der BGH bestätigte das Urteil des AG Schwerin. Demnach ist eine örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben, wenn ein Verbraucher bei einem deutschen Reiseveranstalter bucht. Damit genießen Sie nun vollumfänglichen Schutz bei Ihrer nächsten Reisebuchung. Ein gutes Urteil!</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Datenschutz – Ist Ihr Unternehmen abgesichert?</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Nov 2012 09:45:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber & Publikationen]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Disclaimer]]></category>
		<category><![CDATA[externer Datenschutzbeauftragter]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Becker zum Thema Datenschutz und warum Sie die Finger von Impressumsgeneratoren lassen sollten.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Datenschutz – Ist Ihr Unternehmen abgesichert?</p>
<p>Diese Woche wurde ich als externer Datenschutzbeauftragter und Experte für Datenschutz und Absicherung nach Sachsen Anhalt auf einen Datenschutzkongress eingeladen. Dort habe ich mit Vertretern der IHK, der Hochschulen, des Verfassungsschutzes und dem Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen Anhalt zusammengesessen und über die neusten Entwicklungen im Datenschutz gesprochen. Danach haben wir uns in einer Podiumsdiskussion den Fragen der Teilnehmer und Zuschauer gestellt.<br />
Dabei kamen wir auf das Thema Websiteabsicherung, sowie Impressums- und Disclaimergeneratoren zu sprechen. Auf meine Frage hin, wie viele der Teilnehmer ihre Website damit abgesichert haben, gingen fast 90% der Hände hoch. Eine Tatsache, die allen auf dem Podium ein entsetztes Stöhnen entlockte. Bis jetzt dachte ich immer jedem sei klar, dass ein Generator nicht den Gang zum Rechtsanwalt ersparen kann. Ein Grund für mich, einmal ein paar Beispiele anzuführen, warum ein solcher Generator in 90% der Fälle nicht geeignet ist, Ihre Unternehmensseite abzusichern.</p>
<p><a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/11/1370985_69766697.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2546" title="externer Datenschutzbeauftragter" alt="" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/11/1370985_69766697-300x300.jpg" width="300" height="300" /></a>Fangen wir mit einem gängigen Problem an: Die meisten Unternehmer sammel n personenbezogene Daten über ihre Website, meist dann, wenn sie etwas verkaufen, bzw. einen Newsletter anbieten. Laut BDSG muss man darüber belehren. Ein Generator schreibt Ihnen dann unter Ihr Impressum: In der Regel ist die Nutzung unserer Website ohne die Eingabe personenbezogener Daten möglich. Merken Sie den Widerspruch?<br />
Was erwartet Sie nun mit diesem Verstoß? Wenn Sie die Zusendung des Newsletters wenigstens noch mit einem Häkchen bestätigen lassen, fehlt Ihnen nur die Belehrung. Das BDSG sieht dafür ein Bußgeld für bis zu 50.000 Euro vor. Fehlt auch das Häkchen, verwenden Sie personenbezogene Daten nicht für den Zweck, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Verstoß wird mit einem Bußgeld bis 300.000 Euro geahndet. Hier kann Sie jeder Besucher Ihrer Website anzeigen.</p>
<p>Dazu kommt die Gefahr durch die Abmahnung seitens der Konkurrenz. Datenschutzverstöße sind nach UWG abmahnfähig, wenn sie Marktbezug haben. Dem OLG Köln war der o.a. Fall bei einem Einzelhändler, ein Streitwert von 60.000 Euro wert. Das OLG Stuttgart hat im Falle der fehlenden Belehrung mit Häkchensetzung 30.000 Euro Streitwert angesetzt.</p>
<p>Ein weiterer beliebter Fehler ist, die fehlende Belehrung über Social-Media-Plugins (Likebuttons) Dem ist es gleichzusetzen, wenn Sie eine ganze Batterie von Einzelbelehrungen haben und die Erklärung damit so lang wird, dass sie gegen das Deutlichkeitsgebot verstößt. Dem OLG Karlsruhe ist dieser Verstoß PRO BUTTON 10.000 Euro Streitwert wert. Zählen Sie einmal zusammen.</p>
<p>Das sind übrigens nur einige Beispiele dafür, was ein Generator eben nicht kann.</p>
<p>Nun wird der ein oder andere sagen, man wird sowieso nicht erwischt. Hier mal ein paar interessante Zahlen: Laut Aussage der Ärztekammer, wurden in den Jahren 2007/08 38% aller Ärzte für Ihre Website abgemahnt. Bei Unternehmern liegt die Jahresabmahnquote laut Aussage der Kammern bei ca. 31%.</p>
<p>An dieser Stelle sollte man sich fragen, ob die 300-400 Euro für einen Rechtsanwalt nicht gut investiert wären? Sie können das Bußgeld oder die Abmahnkosten nämlich auch nicht auf Ihren Webdesigner abschieben, weder kann noch darf dieser Ihre Website absichern und ein seriöser Designer wird das auch nicht anbieten.</p>
<p>Aber während Sie jetzt noch über den Preis für den Anwalt schlucken, haben Sie einmal an das Werbepotenzial eines ordentlichen Umgangs mit Daten gedacht? Jeder und wirklich jeder in Deutschland schimpft über Google, Facoebook &amp; Co. und deren Datenschutzverstöße. Was denken Sie, wie Ihre Kunden reagieren, wenn Sie offen damit werben, dass in Ihrem Unternehmen Daten vorbildlich geschützt werden?</p>
<p>Sollten Sie Fragen haben oder eine unverbindliche Prüfung Ihrer Website wünschen, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wichtige neue Rechtsprechung für Unternehmer im b2b-Bereich</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Oct 2012 07:22:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Mangel]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Wichtige neue Rechtssprechung bei Gewährleistung im b2b-Bereich!]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Fall:</strong><br />
<a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/09/Weisheit.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2135" title="Rechtsanwalt Leipzig" alt="" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/09/Weisheit-230x300.jpg" width="230" height="300" /></a>Eine im Sportplatzbau tätige Klägerin kaufte bei der Beklagten Sportplatzgranulat zur Einbringung in Kunstrasen. Dieses Granulat war mangelhaft. Die Beklagte lieferte Ersatzgranulat, trug das alte Granulat aber nicht ab und brachte das neue Granulat nicht ein. Die Klägerin beauftragte daraufhin ein anderes Unternehmen.</p>
<p><strong>Die Klage:</strong><br />
Die Klägerin begehrt Schadensersatz in Höhe der Einbaukosten. Sie ist der Meinung, dass Ihr Gewährleistungsanspruch auch den Aus- und Einbau umfassen müsse.</p>
<p><strong>Das Urteil:</strong><br />
Der BGH hat entschieden, dass der Aus- und Einbau von defekten bzw. mangelhaften Sachen nicht Teil der Gewährleistungspflicht im b2b-Bereich ist. Diese Pflicht treffe Unternehmer nur im Geschäft mit Verbrauchern.</p>
<p><strong>Fazit:</strong><br />
Dieses Urteil ist eine reine Katastrophe für alle Unternehmer. Ab jetzt heißt es, vor dem Einbau genau auf etwaige Mängel prüfen, ansonsten bleibt man bei allen Dingen eventuell auf den nochmaligen Einbaukosten sitzen. Also Augen auf beim Werklieferungsgeschäft.</p>
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		<title>DVÜD &#8211; Herbstaktion – der kostenlose Websitecheck</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Oct 2012 07:02:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Becker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Disclaimer]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
		<category><![CDATA[Websitecheck]]></category>

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		<description><![CDATA[Sie sind Unternehmer und sich unsicher ob Ihr Webauftritt rechtlich auf dem neusten Stand ist? Sie wollen eine teure Abmahnung vermeiden? Im Rahmen unserer Herbstaktion überprüfen wir Ihre Website und Ihre Social-Mediaprofile völlig kostenlos und unverbindlich! 

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				<content:encoded><![CDATA[<p>Sie sind Unternehmer und sich unsicher ob Ihr Webauftritt rechtlich auf dem neusten Stand ist? Sie wollen eine teure Abmahnung vermeiden? Im Rahmen unserer Herbstaktion überprüfen wir Ihre Website und Ihre Social-Mediaprofile völlig kostenlos und unverbindlich!</p>
<p><a href="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/03/Kreis+haken_square-copy.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-2321" title="Team" alt="Team" src="http://www.christophbecker.org/wp-content/uploads/2012/03/Kreis+haken_square-copy-300x300.jpg" width="300" height="300" /></a>Alles was Sie tun müssen ist, eine E-Mail an mail@christophbecker.org zu senden. Diese sollte die Links zu Ihrer Website und Ihren Social-Mediaprofilen (bitte nur Unternehmerseiten &amp; Profile) enthalten.<br />
Kurz darauf erhalten Sie eine persönliche Analyse Ihrer Website per E-Mail zurück. Die Bearbeitungszeit richtet sich hierbei nach dem Interessentenaufkommen.</p>
<p><strong>Kleingedrucktes:</strong></p>
<p>Die rechtliche Prüfung wird durchgeführt von Rechtsanwalt Christoph Becker</p>
<p>Zum Impressum geht es hier lang: http://www.christophbecker.org/impressum/</p>
<p>Die Kosten für die rechtliche Überprüfung trägt der DVÜD e.V. im Rahmen eines Sponsorings. www.dvud.de</p>
<p>Die Herbstaktion endet am 31.10.2012. Irrtümer, Änderungen und einzelne Ablehnungen vorbehalten.</p>
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