Achtung beim Tarifwechsel in der Krankenkasse – neue Rechtsprechung des BGH!

Der Fall: Der Kläger war Versicherungsnehmer bei einer privaten Krankenversicherung. Er wählte anfangs einen Tarif mit insgesamt 2300,00 € Selbstbehalt. Nach einiger Zeit wollte er in einen günstigeren Tarif mit weniger Selbstbehalt wechseln. Die Krankenkasse lies den Wechsel nur unter der Bedingung zu, dass der hohe Selbstbehalt beibehalten wird.

Die Klage: Der Kläger begehrte die Feststellung, dass das Festhalten am hohen Selbstbehalt unrechtmäßig ist.

Das Urteil: Der BGH entschied zu Gunsten des Klägers. Zusammengefasst heißt es, eine solche Vereinbarung wäre zwar grundsätzlich möglich, es müsse aber vor Erstabschluss darüber belehrt werden. Eine Anzeige der Klausel beim Wechsel ist hingegen zu spät.

Also auch bei Krankenversicherern heißt es genau hinschauen und sich nicht über den Tisch ziehen lassen!